11.06 2021

„Corporate Sustainability Reporting Directive“ als „Game Changer“ in der nichtfinanziellen Berichterstattung

Die am 21. April 2021 von der EU verlautbarte „Corporate Sustainability Reporting Directive“ kann man als echten „Game Changer“ in der nichtfinanziellen Berichterstattung bezeichnen. War diese bisher nur für Unternehmen am Kapitalmarkt verpflichtend, inhaltlich wenig standardisiert sowie mangels einer Prüfungspflicht in ihrer Aussagekraft qualitativ nicht mit dem finanziellen Jahresabschluss vergleichbar, so ändert sich das alles voraussichtlich zum Geschäftsjahr 2023. Dies hat in Deutschland insbesondere eine große Auswirkung auf nicht kapitalmarktorientierte Familienunternehmen, für die bisher keine Berichtspflicht galt.
Insgesamt sind drei wichtige Aspekte hervorzuheben.

Die neue Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung
Zunächst einmal fordert die EU-Direktive von allen „großen Unternehmen" mit mehr als 250 Mitarbeitern (bisher waren es 500 Mitarbeiter) ab 2023 eine Nachhaltigkeitsberichterstattung. Nach Einschätzungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) ist für Deutschland mit einer deutlichen Steigerung von derzeit rund 550 Unternehmen auf ein Niveau von ca. 15.000 Unternehmen zu rechnen. Dies dürfte der besonderen Eigentümer- und Finanzierungsstruktur im deutschen Mittelstand geschuldet sein. Für die Erstellung eines solchen Berichts müssen zunächst Berichtsprozesse eingeführt, Daten im gesamten Unternehmen ermittelt und entsprechende Kontrollen zur Qualitätssicherung eingerichtet werden. Dies stellt viele Familienunternehmen vor eine Herausforderung, da es sich in aller Regel um Informationen handelt, die bisher nicht oder nicht für diese Zwecke erhoben wurden. Schnittstellenwissen ist gefragt, wenn etwa Verbrauchskennzahlen aus produktiven Bereichen erhoben, verarbeitet und in Berichten aufbereitet werden. Die EU erklärt die Ausweitung der Berichtspflicht auch auf große nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen damit, dass Finanzierung und Rechtsform allein keine Indikatoren dafür sind, ob Unternehmen z.B. zum Ziel der Klimaneutralität beitragen.

Berichtsstandards und Prüfungspflicht
Die schon heute von der EU CSR-Richtlinie sowie ab 2022 auch von der EU-Taxonomieverordnung betroffenen, großen kapitalmarktorientierten Unternehmen genießen derzeit noch weitreichende Freiheiten in der Ausgestaltung ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung. Eine große Vielfalt an unterschiedlichen Berichtsformaten und schlechte Vergleichbarkeit sind die Folge. Die EU hat aufgrund dessen ein Projekt zur Erarbeitung eines einheitlichen Berichtsstandards initiiert. Für die Nachhaltigkeitsberichte ab dem Jahr 2023 werden somit nach aller Voraussicht verbindliche und einheitliche Standards geschaffen. Die Aufnahme des nichtfinanziellen Berichts in den Lagebericht wird obligatorisch. Neu ist dabei auch, dass die Nachhaltigkeitsberichte verpflichtend inhaltlich von einem externen Prüfer zu prüfen sein sollen. Die bisher bereits für kapitalmarktorientierte Unternehmen gültige CSR-Richtlinie sah hingegen keine externe Prüfungspflicht vor. Stattdessen oblag es dem Aufsichtsrat, ob er die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung selbst vornimmt oder sich dazu Expertise durch eine Prüfung einholt. In der Praxis hat sich jedoch die deutliche Mehrheit der Gremien für eine externe Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer, in der Regel den Abschlussprüfer, entschieden.

Chancen der nichtfinanziellen Berichterstattung
Bei allen Herausforderungen nicht zu unterschätzen sind jedoch auch die Chancen, die sich mit der Schärfung des Unternehmenszwecks am Maßstab der Nachhaltigkeit bieten. Das Generationenverständnis und eine langfristige Ausrichtung sind in der DNA der familienunternehmen ohnehin tief verwurzelt. Zunehmenden Anforderung an die Transparenz und die Qualität der Informationen zur Nachhaltigkeit oder anderen ESG-Kriterien kommen zunehmend von Kunden, aber auch von Kapitalgebern, Bewerbern, den Mitarbeitenden oder der nächsten Generation in der Unternehmerfamilie. Es bietet sich enormes Potential in der Differenzierung gegenüber dem Wettbewerb, wenn eine mit den Unternehmenszielen abgestimmte und verzahnte Nachhaltigkeitsagenda gelebt, gemessen und kommuniziert wird.

Fazit
Nach den aktuellen Plänen der EU sollen große Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern künftig zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet werden – unabhängig von der Inanspruchnahme des Kapitalmarktes. Damit wären auch viele Familienunternehmen und der deutsche Mittelstand direkt von den neuen Berichtspflichten betroffen. Auch wenn die skizzierten Änderungen voraussichtlich erst für das Geschäftsjahr 2023 wirksam werden, sollten bisher nicht betroffene Familienunternehmen schon heute handeln, damit sie bis dahin die notwendigen Strukturen aufgebaut haben.

Autor
Jens C. Laue, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Partner, Head of Environmental, Social & Governance Services

Jens C. Laue verantwortet die Leistungen aus Environmental, Social & Governance (ESG) bei KPMG und hilft Unternehmen dabei, Risiken zu identifizieren und zu steuern - aber insbesondere auch den Mehrwert aus der Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie zu erkennen und zu realisieren. Als Experte für nachhaltige Unternehmensführung berät er in allen Fragestellungen rund um den Einfluss von ESG auf Geschäftsmodelle, die Integration in die Corporate Governance Systeme sowie die Umsetzung entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Kontakt:
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