Berichtsstandards und Prüfungspflicht
Die schon heute von der EU CSR-Richtlinie sowie ab 2022 auch von der EU-Taxonomieverordnung betroffenen, großen kapitalmarktorientierten Unternehmen genießen derzeit noch weitreichende Freiheiten in der Ausgestaltung ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung. Eine große Vielfalt an unterschiedlichen Berichtsformaten und schlechte Vergleichbarkeit sind die Folge. Die EU hat aufgrund dessen ein Projekt zur Erarbeitung eines einheitlichen Berichtsstandards initiiert. Für die Nachhaltigkeitsberichte ab dem Jahr 2023 werden somit nach aller Voraussicht verbindliche und einheitliche Standards geschaffen. Die Aufnahme des nichtfinanziellen Berichts in den Lagebericht wird obligatorisch. Neu ist dabei auch, dass die Nachhaltigkeitsberichte verpflichtend inhaltlich von einem externen Prüfer zu prüfen sein sollen. Die bisher bereits für kapitalmarktorientierte Unternehmen gültige CSR-Richtlinie sah hingegen keine externe Prüfungspflicht vor. Stattdessen oblag es dem Aufsichtsrat, ob er die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung selbst vornimmt oder sich dazu Expertise durch eine Prüfung einholt. In der Praxis hat sich jedoch die deutliche Mehrheit der Gremien für eine externe Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer, in der Regel den Abschlussprüfer, entschieden.
Chancen der nichtfinanziellen Berichterstattung
Bei allen Herausforderungen nicht zu unterschätzen sind jedoch auch die Chancen, die sich mit der Schärfung des Unternehmenszwecks am Maßstab der Nachhaltigkeit bieten. Das Generationenverständnis und eine langfristige Ausrichtung sind in der DNA der familienunternehmen ohnehin tief verwurzelt. Zunehmenden Anforderung an die Transparenz und die Qualität der Informationen zur Nachhaltigkeit oder anderen ESG-Kriterien kommen zunehmend von Kunden, aber auch von Kapitalgebern, Bewerbern, den Mitarbeitenden oder der nächsten Generation in der Unternehmerfamilie. Es bietet sich enormes Potential in der Differenzierung gegenüber dem Wettbewerb, wenn eine mit den Unternehmenszielen abgestimmte und verzahnte Nachhaltigkeitsagenda gelebt, gemessen und kommuniziert wird.
Fazit
Nach den aktuellen Plänen der EU sollen große Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern künftig zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet werden – unabhängig von der Inanspruchnahme des Kapitalmarktes. Damit wären auch viele Familienunternehmen und der deutsche Mittelstand direkt von den neuen Berichtspflichten betroffen. Auch wenn die skizzierten Änderungen voraussichtlich erst für das Geschäftsjahr 2023 wirksam werden, sollten bisher nicht betroffene Familienunternehmen schon heute handeln, damit sie bis dahin die notwendigen Strukturen aufgebaut haben.
Autor
Jens C. Laue, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Partner, Head of Environmental, Social & Governance Services
Jens C. Laue verantwortet die Leistungen aus Environmental, Social & Governance (ESG) bei KPMG und hilft Unternehmen dabei, Risiken zu identifizieren und zu steuern - aber insbesondere auch den Mehrwert aus der Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie zu erkennen und zu realisieren. Als Experte für nachhaltige Unternehmensführung berät er in allen Fragestellungen rund um den Einfluss von ESG auf Geschäftsmodelle, die Integration in die Corporate Governance Systeme sowie die Umsetzung entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
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